Brief zum Thema Tempo 30 an der B2 innerorts an Herrn 1. Bürgermeister Wahlefeld:
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Wahlefeld,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Kommunen. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weilheim i. OB überall dort, wo es möglich ist, ganztägig – oder, nur sofern eine ganztägige Anordnung nicht möglich ist, zeitlich beschränkt – streckenabschnittsbezogen auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
B2 innerorts
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Auch die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30-Strecken wurde auf 500m erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere kleinerer Kommunen stärkt.
Konkrete Hauptzonen wären:
Krankenhaus Weilheim (Pütrichstraße) – Krankenhäuser sind ausdrücklich im Ausnahmekatalog des § 45 Abs. 9 StVO genannt. Das Krankenhaus liegt unmittelbar an der B2
Kinderhort an der Waisenhausstraße (ca. 70 Plätze) – der Hort liegt an der St 2057 direkt an der Einmündung zur B2; Tempo 30 „im unmittelbaren Bereich" könnte den Kreuzungsbereich B 2/Waisenhausstraße umfassen
Querungshilfe Pütrichstraße/Krumpperstraße – dort wurde bereits eine Querungshilfe errichtet; Fußgängerüberwege sind seit der Novelle ein eigenständiger Tempo-30-Tatbestand
Schulweg-Querungen an B 2, Waisenhausstraße und Pollinger Straße –die Regeln erlauben Tempo 30 gerade entlang hochfrequentierter Schulwege, auch wenn die Schule selbst nicht direkt an der B 2 liegt
Nachts 22–6 Uhr (Lärmschutz) – die Stadt hat nach der Lärmkartierung Tempo 30 bereits für die Obere Stadt, Schützenstraße und Teile der Münchener Straße gefordert; dasselbe wäre prinzipiell auch für die B 2-Ortsdurchfahrt prüfbar, die 2021 lärmsaniert wurde
Weilheim i. OB hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in Weilheim i. OB geprüft werden.
Die Möglichkeiten der neuen StVO werden in einem Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der Kanzlei spezifisch zum Thema Tempo 30 zeigt unter anderem auf, wie sich Tempo 30 auch über die Lärmaktionsplanung großflächig und strategisch umsetzen lässt. Eine konkrete Lärmaktionsplanung ist geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Oft gestellte Fragen zur StVO sowie zur novellierten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat die Deutsche Umwelthilfe darüber hinaus in einem FAQ gesammelt.
Das Rechtsgutachten (2022) zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/
Das Rechtsgutachten (2024) zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-mobilitaetswende/
Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/
Die bekannten kontroversen Diskussionen um eine geplante B2 Ortsumgehung der Stadt Weilheim würden sich durch ein streckenabschnittbezogenes Tempo 30 deutlich relativieren, da einer (im Bürger-Votum) bereits abgelehnten Umgehungsstraße damit die Begründung entzogen wäre. Aus finanzieller Sicht ist die Umsetzung eines streckenabschnittbezogenen Tempo 30 wesentlich billiger als die Umsetzung eines gigantischen Straßenneubauprojektes.
Im Namen der Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Gögerl und Weilheimer Osten füge ich noch den Aufruf hinzu, das deutliche Ergebnis der Bürgerbefragung von 2022 gegen jegliche Umfahrung zu respektieren. Damit werden letztendlich auch Zweifel am Funktionieren unserer Demokratie verhindert. In Zeiten von Extremwetter, Dürre und dem nicht Erreichen der Klimaziele ist eine Politik von Straßenbau und damit verbundener Flächenversiegelung, Energieverbrauch und Naturzerstörung unverantwortlich.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Bernhard Greiner
und
Schutzgemeinschaft Gögerl und Weilheimer Osten
Weilheim in Oberbayern, den 07.11.2026